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                                                Im  " JAHR  der  GNADE "  am  18.  OKTOBER  1685  hob

                        LOUIS  XIV.  de  BOURBON  * 1638 Paris  -  + 1715 Versailles aus der  " Allerchristlichsten "
                                                                      DYNASTIE
 der  CAPETINGER 
                                                          KÖNIG  von  FRANKREICH  und  NAVARRA
                                                                                 1643 - 1715

                                              mit dem   E D I K T   von   F O N T A I N E B L E A U  das von 

       seinem königlichen Großvater  HENRI IV.  de  BOURBON - NAVARRE  König von Frankreich und Navarra 1589 - 1611

                                                 im  APRIL  1 5 9 8  erlassene  E D I K T   von   N A N T E S

                                  zur  "WIEDERHERSTELLUNG  des  FRIEDENS  und der  DULDSAMKEIT"  auf.
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Dieses Edikt hatte 1598 die seit 1562 tobenden acht Hugenottenkriege beendet, die das französische Königreich verwüstet
und tausenden Menschen das Leben gekostet hatten. Es sollte "ewig und unwiderruflich Geltung behalten" und den kal-
vinistischen Protestanten
, 
den Anhängern der R. P. R.  -  Religion Prétendu Réformée  -  "angeblich  reformierte  Reli-
gion",
im gesamten Königreich Frankreich 

■  die freie Ausübung des  Glaubens

■  die gesellschaftliche Gleichstellung  mit den  Katholiken 

■  den Zugang zu allen Ämtern und Berufen

■  das Recht zur Abhaltung politischer Versammlungen und 

■  das besondere Recht, militärische Festungen im Namen des Königs zu ihrer eigenen Sicherheit zu verwalten
  
 [infolge des letzten Religionskrieges 1628, den der Herzog von Rohan in Südwestfrankreich geführt hatte, entzogen der
    König Louis XIII., Henri's Sohn und Kardinal Richelieu den Hugenotten durch das Gnadenedikt von Alès im Jahre 1629
  
 die beiden letzten Rechte] 

gewährleisten und wurde nun von  LOUIS XIV., bedingt durch die Einflüsterungen seiner religiösen Berater außer Kraft gesetzt.
Zweifelhafter Ruhm gebührt hier insbesondere seinem Jesuiten-Beichtvater und seiner bigotten zweiten Ehefrau "zur linken
Hand",
der Offizierstochter und Komödiantenwitwe Francoise d'Aubignée-Scarron, die er als Erzieherin seiner illegitimen
Bastardkinder noch zu Lebzeiten seiner ersten Frau zur  Marquise de Maintenon  erhoben hatte und die selbst von Geburt
einer protestantischen Familie entstammte !

Im folgenden Jahre 1686 wurden dann die Waldenser, die den Reformierten Protestanten nahe stehenden Christen, die sich
bereits seit dem Ende des 12. Jahrhunderts beharrlich und mit zahllosen Martyrien der Römischen Amtskirche widersetzt hat-
ten, aus den Piemontesichen Alpentälern durch den Herzog Amadé von Savoyen, der ein Verwandter und Verbündeter
des französischen Königs war, vertrieben.  

Trotz der 1629 erfolgten Rücknahme der beiden letzteren Rechte des Nanter Ediktes, lebten Katholiken und Portestanten in
der  ersten Hälfte des XVII. Jahrhunderts in friedlicher Koexistenz. Dies änderte sich, als 1661 Louis XIV. volljährig und damit
die Regierung von seiner Mutter, der Königinregentin Anna von Österreich und dem Kardinal Mazarin übertragen wurde.
Er ordnete als erste Maßnahme gegen die Hugenotten die buchstabengetreue Anwendung des Ediktes von Nantes an:

■  durch je einen katholischen und einen protestantischen Kommissar ließ er prüfen, ob die protestantischen Temples [Kir-
    chen] den strengen Baurichtlinien des Ediktes entsprechend errichtet worden waren [ein Grund fand sich immer] und wenn
    dies nicht der Fall war, so wurde deren Zerstörung angeordnet 

■  sodann wurde den Protestanten die Ausübung bestimmter Berufe [z.B. Hebamme oder Arzt] und die Ausübung öffentlicher
    Ämter verboten 

■  ausser den üblichen Mitteln des Predigens und der Missionierung zum Katholizismus wurde eine Konversionskasse ge-
    gründet, mit der notleidende Protestanten zur Konversion verlockt werden sollten  und

■  die Anordnung, ihre Toten außerhalb der Friedhöfe in ungeweihter Erde begraben zu müssen, wenn diese die katho-
    lischen Sakramente nicht hatten annehmen wollen
[was sie in der Regel auch niemals taten !]


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                                                         1. Die Sünde der Prälaten und der Könige
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Einer von Louis XIV. katholischen Höflingen und Pairs, der Herzog von St. Simon, der dieses Zeitalter in seinen Memoi-
renverewigt hat, schrieb verständnislos ob der nun folgenden gnadenlosen königlichen Härte gegen die Protestanten:

     "Der Widerruf [des Ediktes von Nantes] bot ganz Europa das schreckliche Schauspiel eines so außerordentlichen
      Volkes, das geächtet, landflüchtig, nackt, ohne Schuld, umherirrte nach einem Zufluchtsort, fern vom eigenen
      Vaterland
."  2]


Aber er blieb seiner gnadenlosen Maxime "une foi, une loi, un roi" - "ein Glaube, ein Gesetz, ein König" bis zu seinem
wenig königlichen Lebensende treu.  Selbst die Absolution der Römischen Kirche konnte Louis in seiner Sterbestunde nicht
das Entsetzen vor dem nehmen, was er diesen Menschen mit Kerker, Folter, Galgen, RadScheiterhaufen und Galee-
rensklaverei
 sowie völliger Entrechtung und Vergewaltigung durch die Dragonaden antun ließ. 

Diese sogenannte  "Mission botté - die gestiefelte Mission" -  auch  "conversion par logement - Bekehrung durch Ein-
quartierung
" genannt, beruhte auf einer Idee von Marillac, dem Intendanten von Poitou, der ab 1681 die königlichen Dra-
goner-Soldaten, die dabei zu einer völlig entmenschten Banditenbande verkamen, als "gestiefelte Bekehrer" einsetzte. Dies
bedeutete: 

■  die Einquartierung  von 10-20 königlichen Dragoner-Soldaten in den Häusern unbeugsamer Protestanten, wo sie
    volles Haus- und Versorgungsrecht 
[Plünderungsrecht] hatten, um mit barbarischer Gewalt [außer Töten - wovon sie
    aber trotzdem Gebrauch machten],
  der Folter [sie ließen die Protestanten das  Vaterunser  mit glühenden Kohlen in der
    Hand beten]
 und Schikane deren Willen zu brechen.

Hauptsächlich in den Jahren 1683/85 wurde dieses Gewaltinstrument von dem berüchtigten Minister Louvois in ganz Frank-
reich eingesetzt, um die Konversion der Hugenotten durch den Schrecken, den sie erregen sollten, zum Katholizismus zu
erzwingen. Dabei wurden zehntausende Hugenotten ermordet und es kam tatsächlich aus Angst vor der Grausamkeit die-
ser Soldaten zur Massenkonversion vieler Städte und Ortschaften, ja sogar ganzer Landstriche.

Gut 250.000 bis 300.000 Hugenotten, die Stolzesten und Unbeugsamsten, gaben aber lieber ihre Heimat, ihren Besitz und
auch ihre Familienangehörigen auf, als sich zu unterwerfen. Jedoch fast eine Million Hugenotten - alle, die ihre Heimat nicht verlassen wollten - wurde zur Abjuration gezwungen  -  der Abschwörung von der  "Ketzerei Calvins". Sie wurden so zu
Neukatholiken gepresst, argwöhnisch überwachten Staatsbürgern dritter Klasse, die weder die körperliche noch die geistige
Kraft hatten, den dekretierten Quälereien [3]  der königlichen Staatsgewalt  "von Gottesgnaden" und der hochmütigen
 inquisitorischen "allein-selig-machenden" Römischen Kirche, die sich 1685 in den 11 Artikeln des Ediktes von Fontai-
nebleau
manifestierten,
zu wi-derstehen. Als da waren:

 Artikel 1 - 3: Zerstörung der reformierten "Temples" [Kirchen] mit Verbot und unter Strafestellung des protestantisch-
    reformierten Kultus
  [sogar das Bibellesen wurde strafbar - wodurch das Leben der Hugenotten in die Illegalität getrieben
    wurde]

 Artikel 4 - 6Aufforderung an die reformierten Prediger, sich zur römischen Religion zu bekehren oder Frankreich
    innerhalb
von 15 Tagen zu verlassen [unbeugsamen Pfarrern drohten Einkerkerung und sogar Hinrichtung]

 Artikel 7 - 8: Auflösung der reformierten Schulen und katholische Nachtaufe der reformierten Kinder bis zum Alter
    von 7 Jahren
und bei Verweigerung Einweisung in ein Haus für Glaubensunterweisung oder ein Jesuittenkolleg [auch
    ältere Mädchen und junge Frauen erlitten dieses Schicksal]


■  Artikel 9 - 10: Verbot der Auswanderung [das bei Übertretung mit Vermögensverlust zu Gunsten der Krone bestraft wur-
    de und bei Ergreifung der Flüchtlinge für Männer die Galeerenstrafe und für Frauen die Verschleppung ins Kloster oder in
    den Kerker bedeutete]

  Artikel 11: das niemals eingehaltene Versprechen an die in Frankreich verbliebenen Protestanten, im Lande leben
    zu dürfen, ohne Nachteile wegen ihrer Religion fürchten zu müssen, wenn sie keine öffentlichen Gottesdienste etc.
    mehr veranstalten würden.

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                                                    2. Die Flucht der Hugenotten in das "Grand Refuge"

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Das alles führte zur menschenverachtenden Knechtung und schließlich zum Exodus hunderttausender seiner evangelischen
Untertanen in alle Welt, die

            "Dispersés à tous vents" - "Zerstreuung in alle Winde" -  in das sogenannte - "Grand Refuge" - "Große Refuge"
             oder das "Zweite Exil der Hugenotten". 2]

Ihre Flucht war es ein sehr schwieriges und gefahrvolles Unternehmem, denn außerhalb Frankreichs waren sie ganz auf die
Hilfe von fremden bezahlten Fluchthelfern angewiesen, von denen sie oft genug verraten wurden. 

Über 60.000 Hugenotten und Waldenser aus Süd- und Ostfrankreich, den Provinzen: Languedoc, Cévennes, Vivarais,
Provence, Dauphiné, das auch die piemontesischen Täler umfaste, die damals unter französischer Herrschaft standen,
flohen in die nahe Schweiz. Auf heimlichen und lebensgefährlichen Pfaden stiegen sie mit ihren Kindern und alten Eltern im
Herbst und Winter über die Gebirge der französischen Hoch-Alpen in die protestantischen Kantone der Schweiz, die sie die
"Kantone der Barmherzigkeit" nannten [die Republik Genf, das Fürstentum Neuchâtel und Graubünden]. Die Durchquerung
des Herzogtums Savoyen-Piemont war lebensgefährlich, denn viele Refugies wurden, wenn man sie entdeckte, bestialisch
ermordet, offiziell hingeichtet oder verschwanden in savoyardischen und piemontesischen Kerkern.

Andere, die Hugenotten aus den West- und Nordprovinzen des KönigreichesNormandie, Bretagne, Orléanais, Anjou,
Touraine, Maine, Poitou, Saintonge, Aunis, Angoumois, Guyenne, Picardie
und zum Teil aus der Île-de-France zogen
oft als Zigeuner verkleidet in kleinen Gruppen nachts zu Fuß durch Frankreich in die protestantische Republick der Nieder-
lande,
die sogenannten Generalstaaten, die 50.000 Glaubensflüchtlinge aufnahmen.

Viele Reformierte, ca. 44.000 an der Zahl, aus der Mitte und dem Nord-Osten FrankreichsBourgogne (Burgund), Cham-
pagne, Île-de-France
und Lorraine (Lo-thringen)
begaben sich in die protestantischen Staaten des alten "Heiligen Römi-
schen Reich Deutscher Nation
".

Wieder andere fuhren heimlich in Booten auf den großen Flüssen zu den Hafenstädten, um nach den Niederlanden und Eng-
land,
das 50.000 Refuges aufnahm und Irland oder in die Neue Welt [Neu-England oder Canada] und sogar Südafrika zu
gelangen.

Eine kleine Minderheit zog bis in den protestantischen Staaten Nordeuropas: die nordischen Königreiche von Dänemark-
Norwegen
und Schweden oder bis in das russische Zarenreich nach Sankt Petersburg.

Da die kleine Schweiz nur einen Teil der Refuges aufnehmen konnte, wurden die meisten von Ihnen über Basel und Schaffhau-
sen in kleinen Gruppen  "Brigaden"  von ihren Führern  "Conducteurs"  ins Deutsche Reich geleitet und hier über Heidelberg
nach Frankfurt oder über Erlangen und Bayreuth nach Brandenburg geführt.  Die protestantisch-reformierten,  später auch die lutherischen Fürstentumer des Reiches namen sie auf.  Andere fuhren auf Booten von Basel den Rhein  hinuter bis zur Main-
mündung und wurden dann nach Frankfurt gebracht,  wo sie von der französichen Kirche gepflegt  und getröstet und von der
Stadt mit finanziellen Spen-den vor dem Weiterzug unterstützt wurden.

Viele gingen aber auf diesen langen Wanderwegen an körperlichen Strapazen und in deren Folge an Krankheiten oder Hunger
zugrunde. Immer in der Hoffnung,  eines Tages in das geliebte Frankreich zurückkehren zu dürfen,  irrten viele von ihnen Jahr-
zehnte von einer hugenottischen Ansiedlung zur anderen quer durch Europa. Aber das harte unumstößliche "Jamais !  =  Nie-
mals !
" des Sonnenkönigs bedeute, dass ein Réfugié [ein Desertierter] niemals in seine Heimat zurück kehren durfte, aus-
rer hätte sich der Römischen Kirche unterworfen und geschworen, die Religion des Königs und das Land niemals wieder zu
verlassen.

Die meisten von ihnen aber haben dieses Schicksal der Flucht überlebt und konnten sich mit ihren Familien in einer neuen
Heimat niederlassen. Schon drei bis vier Generationen später um 1800 gehörten sie fest zur Bürgerschaft ihrer neuen Heimat-
staaten und wurden zu den

              "BESTEN unter den ENGLÄNDERN, den HOLLÄNDERN, den DEUTSCHEN oder den SCHWEIZERN". 4]
                                           "Das Große Refuge"   oder   "Die Zerstreuung in alle Winde"                                             
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                                                                 3. Die Rache der " Madame Guillotine "
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In den Visionen seiner Todesstunde im Jahre 1715 sah Louis, der Roi-Soleil, das entsetzliche Leid der Exulanten, so wie es
ihm einst vertriebene Hugenotten Jahre zuvor in einer Bittschrift  -  anno 1697  -  vorausgesagt hatten, um ihn umzustimmen
und von seiner harten Haltung abzubringen. ER schrie in seiner Angst vor GOTT zwei anwesende  Kardinäle der Römischen
Kirche an, daß er immer nur getan habe, was sie von ihm für die Kirche verlangt hätten und wies feige alle Schuld von sich:

       "Ihr seid mir verantwortlich vor Gott für das, was ich zuviel oder zu wenig getan habe. - Ich beteure von Neuem,
        dass ich Euch vor Gott dafür verantwortlich mache! Ich habe ein reines Gewissen und als Dummkopf habe ich
        mich völlig in allem auf Euch verlassen !"
5]

Das hungernde, ruinierte französische Volk bewarf seinen Sarg mit Steinen und verfluchte ihn, als der Trauerkondukt mit sei-
nem Leichnam von Versailles abends in der Dunkelheit durch Paris zur Grablege der französischen Könige von St. Denis zog.

Sein Urenkel und Nachfolger LOUIS XV. setzte die Verfolgung der Protestanten mit gleicher Brutalität fort.  Unzählige Protes-
tanten verbrachten ihr ganzes Leben im Kerker. Ca. 5 000 Männer wurden auf die Galeeren verschleppt, erlagen dort den Stra-
pazen oder der "Bastonade" [Prügelstrafe]. Viele endeten noch bis in die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts am Galgen oder
auf dem Scheiterhaufen. Besonders erschütternd unter den erschütterndsten Schicksalen der nicht geflohenen und unbeugsam
gebliebenen Hugenotten waren 

■  der bestialische Justizmord an dem Kaufmann Jean CALAS in Toulouse, den man 1762 auf Betreiben der Römischen Kir-
    che unschuldig des Mordes an seinem durch Selbstmord verstorbenen Sohn anklagte und nach der perversen Wasserfolter 
    öffentlich auf dem Rade mit eisernen Stangen sämtliche Knochen zerschmetterte und ihn so zu Tode quälte, um anschlie-
    ßend seinen geschändeten Leichnam auf dem Scheiterhaufen zu verbrennen und dann die Asche zu zerstreuen sowie

■  das fürchterliche Schicksal der Bekennerin Marie Durand [ * 1711; + 1776] und ihrer Familie in Südfrankreich. Weil ihr Bru-
    der  Etienne Durand  Pfarrer der "Kirche in der Wüste" war,  also die verbotenen heimlichen Gottesdienste organisierte, 
    sich dem Zugriff der Obrigkeit immer wieder entzog und sie außerdem das  "Verbrechen"  beging,  den Protestanten  Ma-
    thieu Serres 
nach reformiertem und nicht nach staatlich verordnetem katholischem Ritus zu heiraten,  wurde sie im Jahr
    1730
 im Alter von noch nicht einmal ganz 15 Jahren in  Aigues Mortes  am Mittelmeer in das berüchtigte Gefängnis für
    Hugenottenfrauen, den Tour de la Constante [Turm der Standhaftigkeit] eingekerkert. Da sie standhaft der reformierten Re-
    ligion treu blieb und charakterstark den anderen gefangenen Frauen immer wieder Beistand leistete, wurde sie erst 38 Jah-
    re später
im Jahr 1768 als gealterte Frau begnadigt und aus der Haft in ihr Heimatdorf entlassen. Da waren alle ihre An-
    gehörigen, die sie nie wieder sah, bereits tot. Ihr Bruder Etienne wurde verraten und 1732 in Montpellier am Galgen hin-
    gerichtet. Dessen Frau, ihre Schwägerin Isabeau starb nach 23-jähriger Haft und Siechtum krank im Kerker. Ihren Ehe-
    mann Matthieu
 entließ man nach 20 Jahren Kerkerhaft und selbst ihr alter Vater Pierre musste 14 Jahre unschuldig im
    Kerker verbringen, um dann mit über 90 Jahren einsam zu sterben.  

Zwar schränkte das Toleranz-Edikt von Versailles im Jahr 1787 die Verfolgung der Protestanten im ganzen Königreich Frank-
reich ein und gab ihnen die bürgerliche Anerkennung, aber erst die 1789 beginnende Französische Revolution, die den Ur-Ur-
Ur-Enkel des Sonnenkönigs, LOUIS XVI. und dessen Frau, die deutsche Kaisertochter und Erzherzogin Maria Antonia [Ma-
rie Antoinette
] von Habsburg - Österreich - Lothringen [vom Volk abwertend "la Autrichiénne  -  die Österreicherin" ge-
nannt]
im Jahr 1793 auf dem Schafott durch die Guillotine wie Verbrecher hinrichten ließ, brachte 105 Jahre nach der Revo-
cation
des Ediktes von Nantes, im Jahr 1790, die Rehabilitation der Glaubensflüchtlinge durch die neue bürgerliche
Nationalversammlung:

             Da die  t y r a n n i s c h e n  GESETZE  die  GRUNDRECHTE  des  MENSCHEN  v e r k a n n t  haben:
                                  die  FREIHEIT des GEWISSENS  und das  RECHT  a u s z u w a n d e r n;
          da ein absoluter FÜRST durch seine Truppen die Grenzen wie die Tore eines GEFÄNGNISSES bewachen 
                    und  MENSCHEN  die  e i n e n,  von  s e i n e m  v e r s c h i e d e n e n  GLAUBEN  hatten, 
                           mit  VERBRECHERN  auf den  GALLEEREN  Z w a n g s a r b e i t  verrichten ließ, 
                      so nimmt wieder das  n a t ü r l i c h e  RECHT  seine Herrschaft  ü b e r  die POLITIK ein.
               Die  BÜRGER,  die ins  AUSLAND  z e r s t r e u t,  hören vor den  AUGEN  des  GESETZES  nicht
                   einen Augenblick auf, dem  VATERLAND  a n z u g e h ö r e n,  das sie verlassen haben."
  6]
 
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                                                                   4. Die Hugenotten in Deutschland
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Nach Deutschland kamen ca. 44.000 Hugenotten. Davon gingen nach: Brandenburg-Preußen etwa 20.000, Hessen-Kassel
etwa 3.800,  Rhein-Main-Gebiet etwa 3.400,  Kurpfalz mit Zweibrücken etwa 3.400,  Franken etwa 3.200, Württemberg etwa 
3.000, die Hansestädte etwa 1.500, Niedersachsen etwa 1.500. Andere zogen nach Baden-Durlach, Kursachsen (Leipzig und
Dresden),  das Saarland (Ludweiler im Warndt),  nach Thüringen,  Mecklenburg,  Anhalt,  Lippe-Detmold,  Danzig,  Neuwied,
Waldeck, ins Bergische Land usw.
                                                                                                                                                                                       
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                                                                              Quellen/Sources
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1] Mengin, Ernst, Dr. phil.: Das Edikt von Nantes - Das Edikt von Fontainebleau. Eine ungekürzte Ausgabe, hersg. vom
    Deutschen Hugenottenverein mit einem Vorwort von ihm. Flensburg 1963
.
2] Die Flucht der Hugenotten aus Frankreich im Jahrhundert zuvor, während der französischen Religionskriege, nannte man
    das "Kleine Refuge", weil diese zahlenmäßig nicht so viele Menschen umfasste!
3] Bellon, Eugen: Vertrieben, verweht, verwurzelt. Die französisch-reformierten Einwanderer in Dürrmenz 1699-1735.
4]
5] Mengin: a.a.O.: vergleiche dort.
6] Mengin: a.a.O.: vergleiche dort.
7] ...
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                                                       ©  Copyright 2005-2008 by Reinhard Germeroth
                                                                                Datum: 15.01.2008
                                                                                                                                                                                       
                                                                                
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